Kindeswohl und Schutzkonzepte

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  • Erstellungsdatum 22. Februar 2024
  • Zuletzt aktualisiert 15. März 2024

Kindeswohl und Schutzkonzepte

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu schützen sowie Gefährdungen von ihnen präventiv bzw. akut abzuwenden, ist Aufgabe aller pädagogischer Akteurinnen und Akteure (Bundeskinderschutzgesetz/ § 1 KKG). Das Schulgesetz NRW verpflichtet sie, jedem Hinweis frühzeitig nachzugehen, im Bedarfsfall mit den Kooperationspartner*innen im externen Netzwerk zusammenzuarbeiten (insbesondere Jugendhilfe) und Schutzkonzepte zu verfassen und anzuwenden (§ 42 Schulgesetz NRW).

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